Umsetzung des Teilhabechancengesetzes für Langzeitarbeitslose
Das sog. Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Hierzu wurde das SGB II geändert mit der Zielsetzung, einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen und die Arbeitsaufnahme von Langzeitarbeitslosen zu fördern. Soweit die Theorie – doch wie sieht die Umsetzung im Rhein-Erft-Kreis aus? DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft hat dazu eine detaillierte Anfrage an den Ausschuss …
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